Barrierefreies Internet ⁞ Accessibility

Die uneingeschränkte Nutzung von Webinhalten für alle Nutzer, unabhängig von ihren Ein­schränkungen oder technischen Möglichkeiten, ist seit 2016 für österreichische Websites ver­pflichtend. Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Um Strafen zu vermeiden sind besonders Betreiber von Online-Shops und Websites, mit der Möglichkeit einen Verbrauchervertrag abzuschließen, gefordert auf Zugänglichkeit zu achten.

Mehr als 20 Jahre Expertise in der Entwicklung zugänglicher Websites nach den WCAG Standards. 2009 ausgezeichnet mit dem GRAWE High Potential Award für die beste Diplomarbeit des Jahrgangs zum Thema Zugänglichkeit von Web-Shops.

Da sich viele Anforderungskriterien überschneiden sind barrierearme Internetauftritte auch immer für Suchmaschinen optimiert. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website das neue Barrierefreiheitsgesetz erfüllt? Wir prüfen die digitale Barrierefreiheit Ihrer Website und beraten zum weiteren Vorgehen für die Fehlerbehebung.

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